Das LAG Berlin-Brandenburg verkündete mit Urteil vom 5.9.2022 – 21 Sa 1900/19 (s. PM Nr. 22/22) eine insbesondere unter Berücksichtigung der demographischen sowie arbeitsmarktrelevanten Entwicklungen beachtenswerte Entscheidung. Eine im Rahmen einer “24-Stunden-Pflege zu Hause”-Vereinbarung eingesetzte Pflegekraft hat Anspruch auf Zahlung von Mindestlohn für die gesamten 24 Stunden. …
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