Während das BAG noch vor gar nicht allzu langer Zeit die Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers anhand der sog. Zwei-Komponenten Lehre prüfte und dementsprechend neben der tatsächlichen Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb einen Arbeitsvertrag mit dem Betriebsinhaber voraussetzte, zeigen jüngere BAG-Entscheidungen, dass ein Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsinhaber für die Bejahung der Betriebszugehörigkeit nicht länger zwingend ist.…
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