Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Zum aktuellen Verhandlungsstand zur Regulierung generativer Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen der KI-Verordnung (AI Act) hat der Digitalausschuss des Bundestages (BT) am 21.6.2023 zwei Vertreter der EU-Kommission befragt (vgl. hib – heute im bundestag, Nr. 480 vom 22.6.2023). Nach den zwei Jahre andauernden Beratungen und einigen Last-Minute-Änderungen generative KI betreffend hatte das Europäische Parlament (EP) am 14.6.2023 den neuen Kompromisstext gebilligt (vgl. Meldung BB 2023, 1474). Er ordnet generative KI-Anwendungen, zu denen etwa der Chatbot ChatGPT zählt, verschiedenen Risikogruppen zu – von “minimal” über “hoch” bis “inakzeptabel”. Damit verbunden sind Sicherheits- und Transparenzanforderungen. Mit dem Trilog folge nun die entscheidende Phase, machten Christiane Canenbley und Kilian Gross von der EU-Kommission deutlich. Es gebe von allen Seiten großen politischen Willen, das Projekt bis zum Jahresende zum Abschluss zu bringen. Fertig sein müsse man bis Anfang 2024. Die Verordnung solle für alle Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen auf KI-Basis gelten, die in der EU in Verkehr oder Betrieb genommen werden sowie für alle Nutzer von KI-Systemen in der EU. Zum Tragen kommen solle ein risikobasierter und produktbezogener Ansatz. Es gebe den Konsens, dass eine umfassende Regulierung nötig sei, berichteten die Kommissionsvertreter. Unterschiede in den Texten gebe es etwa beim Verbot von biometrischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Echtzeit oder beim Einsatz von KI-Systemen für die vorausschauende Polizeiarbeit. Auch gebe es Gesprächsbedarf hinsichtlich Fragen der Durchsetzung, etwa ob es ein AI Office, eine Agentur mit eigener Rechtspersönlichkeit, brauche oder ein Expertengremium ohne eigene rechtliche Struktur. Die Kommissionsvertreter betonten, es gehe ausdrücklich um Innovationsförderung und darum, KI innerhalb Europas voranzubringen.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2023, 1537