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“Put the pedal to the metal” – Wettbewerbsstörung im Kraftstoffgroßhandel?

Wirtschaftsverbände liefen Sturm, Wissenschaftler sprachen von einem Paradigmenwechsel – die Einführung des § 32f Abs. 3 GWB im Jahr 2023 hatte großes Aufsehen erregt. Gegenstand und Spezifikum des neuen Paragraphen ist, dass er – anders als Kartellverbot oder Verbot des Missbrauchs von Marktmacht – nicht an einen Normverstoß, sondern allein an eine Wettbewerbsstörung anknüpft.

Umsatzsteuer und Gutschein

Verkauft ein Steuerpflichtiger über sein Internetportal Gutscheine für bestimmte Freizeiterlebnisse, erbringt er die durch den Gutschein versprochene Leistung entweder selbst oder ist hinsichtlich dieser Leistung als Vermittler tätig. Seine Leistung […]