Im Blickpunkt

Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird, so die PM Nr. 17/26 des BAG zu den Entscheidungen vom 1.4.2026 – 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22. Die Parteien streiten in zwei Verfahren über die Wirksamkeit von Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen. …

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