Der II. Zivilsenat des BGH hat jüngst entschieden, dass es bei der Beurteilung des Schwellenwerts von in der Regel 500 Arbeitnehmern, der das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft (AG) auslöst, auf die Anzahl der Arbeitnehmer der AG und nicht auf die Anzahl der Arbeitnehmer eines Gemeinschaftsbetriebs im Konzern ankommt (Beschlüsse vom 23.…
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