Mit Ablauf des 7.6.2026 wird die Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970, im Folgenden: ETRL) wirksam. Ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt Ende April 2026 nicht vor und wird bis zum Stichtag voraussichtlich nicht mehr verabschiedet. Die häufig gestellte Folgerung, dann sei eben nichts zu tun, geht fehl. Nationale Gerichte haben das geltende Recht ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist richtlinienkonform auszulegen; gegenüber öffentlichen Arbeitgebern können hinreichend bestimmte Vorgaben unmittelbar wirksam werden; und faktisch werden Beschäftigte ihre Auskunftsbegehren ab Tag eins stellen. …
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