Das VG Frankfurt a. M. hat am 23.1.2008 der Klage einer Anlegerschutzkanzlei weitgehend stattgegeben, wonach die BaFin zur Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über Inhalt und Stand des Verfahrens wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Ad-hoc-Pflicht nach § 15 Abs. 1 WpHG verpflichtet ist. Lesen Sie hierzu den Standpunkt von Voß auf dieser Seite. …
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