Die Bundesregierung hat am 5.4.2023 die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegt und im Austausch mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) erarbeitet (vgl. PM BMWK/BMJ vom 5.4.2023). Er entwickele das geltende Wettbewerbsrecht fort und erweitere die Befugnisse des Bundeskartellamtes (BKartA). …
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