Zwangsvollstreckung: Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge werden zum 1.7.2026 erhöht. Die Freigrenzen für pfändbares Arbeitseinkommen nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) werden […]
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