Im Blickpunkt

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Abbildung 6

Das FG Hamburg hat seine Jahresbilanz 2023 veröffentlicht. Als oberstes Landesgericht Hamburg verfügt es über fünf Steuersenate und einen Zollsenat. Die Geschäftsentwicklung stellt sich so dar, dass am 1.1.2023 insgesamt 958 Verfahren anhängig waren. Im Jahr 2023 gab es 949 Eingänge und 1 149 Erledigungen. Damit beläuft sich der Bestand zum 31.12.2023 auf 758 anhängige Verfahren. 1 000 Klageverfahren wurden entschieden und der Bestand der anhängigen Verfahren verminderte sich so um ca. 200. Die Eingangszahlen waren im Vergleich 2023 mit 2022 zum wiederholten Male rückläufig. Sie sanken von 1 161 auf 1 026. Damit bestätigt auch das FG Hamburg den bundesweiten Trend sinkender Eingänge bei den Finanzgerichten und dem BFH. Mit 78,17 % bilden die Klagen den Schwerpunkt bei den Gesamteingängen. Der Rückgang bei dieser Verfahrensart beträgt im Jahresvergleich immerhin 16,89 % (2022 zu 2023), während im Jahresvergleich 2022 zu 2021 “nur” ein Rückgang von 9,05 % zu verzeichnen war. In absoluten Zahlen ist der Jahresbilanz zu entnehmen, dass die Klagen von 1 355 im Jahr 2016 auf 802 im Jahr 2023 zurückgegangen sind. Bezogen auf die Zuständigkeit für Steuer- und Zollsachen sowie Kindergeldsachen ist kein Fachgebiet als besonders rückläufig gekennzeichnet. Die Rückgänge betreffen die Sachgebiete gleichermaßen. In zeitlicher Hinsicht betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Klageverfahren ca. 14,4 Monate, bei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ca. 3,9 Monate. 60 % der Klageverfahren konnten innerhalb eines Jahres erledigt werden. Die Quote der einvernehmlichen Erledigungen lag bei 41,8 %. Bei den durch Urteil oder Gerichtsbescheid beendeten Klageverfahren wurde in 16,2 % der Fälle zugunsten der Kläger entschieden. Gegen Entscheidungen des FG Hamburg sind 28 Revisionen und 33 Nichtzulassungsbeschwerden erhoben worden. Die Rechtsmittelquote betrug immerhin 35,3 %.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2024, 789