Erwacht die qualifizierte elektronische Signatur aus dem Dornröschenschlaf?

Gemäß § 126a Abs. 1 BGB kann die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, sofern der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versieht. Formale Bedingung ist daher die sog. qualifizierte elektronische Signatur. Hierbei handelt es sich nach Art.…

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Der Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen wird Wirklichkeit

Wer erinnert sich nicht an den Ankauf von CDs mit Kundendaten, mit dem die Bekämpfung der Steuerhinterziehung in eine neue Dimension eintrat, die nicht unumstritten war. Das Ministerium vom damaligen Finanzminister Nordrhein-Westfalens Norbert Walter-Borjans kaufte elf CDs mit brisanten Schweizer Bankdaten. Auf diese Weise erfuhr die Finanzverwaltung die Namen von Deutschen mit geheimen Bankkonten in der Schweiz. …

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