Die Rollenverteilung von EuGH und nationalem Gericht ist mitunter schwierig abzugrenzen. Die Ausgangspunkte sind dabei klar. Aufgabe des EuGH ist die Auslegung des Europarechts, nicht des nationalen Rechts. Die ist domaine réservé der nationalen Gerichte. Und deren Aufgabe ist auch die Anwendung des durch die Auslegung des EuGH näher bestimmten Europarechts auf den konkreten Sachverhalt. …
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