Das LAG Rheinland-Pfalz hatte eine Klage abgewiesen (16.3.2021 – 8 Sa 206/20), mit der die Klägerin für ein als Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums zu absolvierendes Pflichtpraktikum die Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns beanspruchte. Die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin hatte nun ebenfalls keinen Erfolg. Das BAG entschied (19.1.2022 – 5 AZR 217/21) laut Pressemitteilung Nr. …
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