Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Am 12.6.2023 ist die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (VO (EU) 2023/988) in Kraft getreten (PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 12.6.2023). Mit den modernisierten Regeln würden die Sicherheitsgrundsätze der EU auch für die Online-Märkte festgelegt. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: “Unsere Produktsicherheitsvorschriften bieten die Antwort auf die Herausforderungen, mit denen die Verbraucherinnen und Verbraucher in einer sich rasch wandelnden digitalen Welt konfrontiert sind. Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass Unternehmen nur Produkte verkaufen können, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sind, und dass gefährliche Produkte auf dem Weltmarkt rückverfolgt und vom Markt genommen werden können.” Mit der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit solle sichergestellt werden, dass alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt sicher sind. Sie gelte für Non-Food-Erzeugnisse, unabhängig davon, ob diese offline oder online verkauft werden. Die Verordnung sehe ein echtes Sicherheitsnetz für Verbraucher vor, das auf die Sicherheit von Produkten oder Risiken gerichtet ist, die in anderen EU-Rechtsvorschriften nicht geregelt sind, insbesondere durch: Schlüsselelemente wie die Weiterentwicklung eines Produkts oder seine Interkonnektivität bei der Sicherheitsbewertung von Verbraucherprodukten; Verbesserung der Bedingungen für die Produktsicherheit zwischen Online- und Offline-Verkauf; Festlegung spezifischer Produktsicherheitsanforderungen für Online-Marktplätze zum Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produkten, die über Online-Marktplätze verkauft werden; Ausweitung der Verpflichtung für alle nicht harmonisierten Produkte, die in die EU eingeführt werden, über einen Wirtschaftsakteur in der EU zu verfügen, der für Fragen der Produktsicherheit verantwortlich ist; Ausstattung der nationalen Behörden mit den erforderlichen Instrumenten, um so ihre Durchsetzungsbefugnisse zu stärken sowie Gewährleistung wirksamer Produktrückrufe durch verbindliche direkte Kontaktierung der Verbraucher und standardisierte Rückrufmitteilungen.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2023, 1409