Im Blickpunkt

Nach Cum-Ex nun also Cum-Cum. Die Hamburger Warburg Bank soll mit weiteren Steuernachforderungen von fast 100 Mio. Euro konfrontiert sein, die ihren Grund in den sog. Cum-Cum-Geschäften haben. Bei Cum-Cum-Geschäften hielten ausländische Anleger Aktien, die kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen wurden, um so entweder die Erstattung oder die Anrechnung von Kapitalertragsteuer zu erreichen. …

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BFH: Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden Einkommensteuer zwischen dem Insolvenzverwalter und dem nichtselbständig tätigen Insolvenzschuldner

BFH, Urteil vom 19.1.2023 – III R 44/20 Während eines laufenden Insolvenzverfahrens sind die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag für alle dem Insolvenzschuldner im Veranlagungszeitraum nach materiellem Steuerrecht zuzuordnenden Einkünfte einheitlich […]

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