Im Blickpunkt

Finanzämter und Sozialbehörden können seit 2005 Kontenabfragen durchführen, um Steuerbetrüger sowie andere säumige Zahler zu ermitteln. Mit diesem Mittel soll Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung und Sozialbetrug entgegengetreten werden. Gerichtsvollzieher haben seit 2013 die Möglichkeit der Kontenabfrage, um das Verfahren zur Eintreibung privater Forderungen von Gläubigern zu verbessern. …

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