Nach einem Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zieht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine positive Bilanz (vgl. PM BAFA – vom 21.12.2023). Seit dem 1.1.2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3 000 Mitarbeitenden und seit dem 1.1.2024 Unternehmen mit über 1 000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen. Die verpflichteten Unternehmen würden die Anforderungen des LkSG größtenteils erfolgreich umsetzen und damit aktiv zur Verbesserung der Menschenrechtslage in globalen Lieferketten beitragen. …
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