Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes nahm die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit dem 14.5.2024 ihre Arbeit als zentraler Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland auf (vgl. PM BNetzA vom gleichen Tag). Als Digital Services Coordinator (DSC) überwache die BNetzA, dass Online-Dienste die neuen Regeln des Digital Services Act (DSA) einhalten. Bei systematischen Verstößen könne der DSC Zwangs- und Bußgelder verhängen. …
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