Ab dem 1.1.2017 sind Unterlagen, die mittels elektronischer Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern und Wegstreckenzähler erstellt worden sind, für die Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und können maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.…
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