Mit Urteil vom 20.9.2022 hat der EuGH die im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für mit dem Unionsrecht unvereinbar erklärt (s. dazu auch die Meldung unten auf dieser Seite). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt dieses Urteil, das die Position der deutschen Anwaltschaft bestätigt. “Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung steht dem – auch durch die EU-Grundrechtecharta garantierten – Recht auf informationelle Selbstbestimmung entgegen”, …
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