Gesetz über digitale Märkte: Vorlage für Torwächter-Berichte veröffentlicht

Die großen Plattformen müssen in Zukunft in einem Bericht darlegen, wie sie das Gesetz über Digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) einhalten. Die Vorlage dazu hat die EU-Kommission nun veröffentlicht. Die im Rahmen des DMA benannten Torwächter (Gatekeeper) müssen innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Benennung Berichte vorlegen, wie sie die Vorschriften einhalten und diese mindestens einmal jährlich aktualisieren.