Das LAG Schleswig-Holstein hat, unter Verweis auf die PM Nr. 2/2024, entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer nicht ohne weiteres eine Inflationsausgleichsprämie erhält, die im Entleiherbetrieb den dort Beschäftigten gezahlt wird (Urteil, 6.3.2025 – 5 Sa 222 d/24, rkr., PM Nr. 2/2025 vom 9.7.2025). Damit bestätigte das LAG die erstinstanzliche Entscheidung. Die Klägerin wurde von ihrer Arbeitgeberin, …
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