Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung “Workday” zu testen (PM Nr. 20/2025 zu BAG, Urteil vom 8.5.2025 – 8 AZR 209/21). Die Beklagte verarbeitete personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten u.…
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