Das BAG hat entschieden, dass, wenn eine Pensionskasse ihre Überschüsse zur Leistungserhöhung verwendet, Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, eine Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG vorzunehmen (PM Nr. 15/22 zu BAG, Urteil vom 3.5.2022 – 3 AZR 408/21). Die Klägerin war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern langjährig als Angestellte beschäftigt. …
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