Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht nicht arbeitsrechtlich umgestaltet werden kann (Urteil vom 31.3.2026 – L 16 KR 76/23, PM vom 20.4.2026). Die Klägerin war seit 2005 bei einem internationalen Rohstoffunternehmen mit niedersächsischen Niederlassungen tätig. Sie hatte in Deutschland geheiratet und war hier seit 2007 über ihren Ehemann familienversichert. …
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