Das ArbG München hat am 20.5.2026 in einem Rechtsstreit entschieden, dass ein Tram-Bahnfahrer nicht aufgrund einer von ihm angeführten Gewissensnot dazu berechtigt ist, das Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu verweigern (Urteil vom 20.5.2026 – 4 Ca 15395/25, nrkr., PM vom 21.5.2026). Seit August 2024 fährt aufgrund eines Werbevertrags mit der Bundeswehr eine mit bundeswehrtypischen Farben beklebte Trambahn durch München. …
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