Vorabentscheidung über den Rechtsweg: Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat gegen seinen ehemaligen Direktor eine Klage auf Schadensersatz vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Berlin erhoben. Vorausgegangen war die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung des Direktors. Das VZB hatte ihm vorgeworfen, er habe seine Position zur eigenen Bereicherung und zum erheblichen finanziellen Schaden des VZB missbraucht. …
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