Das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschied jüngst zu dem interessanten Umstand der Sittenwidrigkeit einer Arbeitsvergütung innerhalb eines Wirtschaftsgebiets (Urteil v. 26.7.2022 – 5 Sa 284/21). Die Klägerin forderte von der Beklagten weitere Lohnzahlungen. Zur Begründung berief sie sich auf die Sittenwidrigkeit ihres Stundenlohns angesichts der im Wirtschaftsgebiet üblichen Vergütung. …
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