Auch der Bundesrat hat nunmehr entschieden. Nachdem der Bundestag am 3.6.2022 den Gesetzesentwurf verabschiedet hat, stimmte die Länderkammer am 10.6.2022 der Erhöhung des Mindestlohns zu. Die Lohnuntergrenze steigt damit ab Oktober 2022 auf zwölf Euro pro Stunde. Die Geringfügigkeitsgrenze wird zudem von derzeit 450 auf 520 Euro monatlich erhöht. Da den Angaben der Bundesregierung zufolge von der Mindestlohnerhöhung über sechs Millionen Menschen in Deutschland profitieren werden, …
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