Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4.7.2023 in der Rechtssache C-252/21 (vgl. hierzu auch die Meldung in diesem Wochenüberblick) entschieden, dass das Bundeskartellamt (BKartA) im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen auch datenschutzrechtliche Bestimmungen berücksichtigen darf, so die PM des BKartA vom 4.7.2023. Das Verfahren vor dem EuGH geht zurück auf die Entscheidung des BKartA in Sachen Meta (Facebook) aus dem Jahr 2019. …
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