Wieder die Luftfahrt. Nach einer Pressemitteilung des BAG vom 8.11.2022 (Nr. 42/2022) hat das Gericht entschieden, dass die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.8.2020 grundsätzlich wirksam sind (Urteil v. 8.11.2022 – 6 AZR 15/22). Die Klägerin war bei Air Berlin als Flugbegleiterin mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt. …
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