Die generell erteilte Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten zur Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft ist grundsätzlich ausreichend. Das entschied das LAG Düsseldorf gemäß PM 18/23 vom 19.5.2023 (Urteil vom 19.5.2023 – 7 Sa 770/22). Geklagt hatte eine Lehrkraft, welche zunächst vom 7.9.2015 bis zum 2.12.2015 als Lehrkraft bei dem beklagten Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt war. …
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