Mit (nicht rechtskräftigem) Teilurteil vom 23.10.2023 – 3-02 O 56/22 hat das LG Frankfurt a. M. über den Vergütungsanspruch einer M&A-Beraterin entschieden (vgl. PM LG Frankfurt a. M. vom 20.12.2023). Eine Gesellschaft mit Sitz in Hong Kong beabsichtigte, zwei Tochterunternehmen zu verkaufen. Sie beauftragte ein deutsches M&A-Beratungsunternehmen, sie umfassend bei dem Unternehmensverkauf zu beraten, …
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