Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz (“Whistleblowerschutz”) einigen können. Das Gesetz dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 17.12.2021 umzusetzen gewesen wäre. Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt insbesondere den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, …
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