Das Bundeskartellamt (BKartA) macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument, § 32f Abs. 3 GWB (vgl. BKartA, PM vom 6.3.2025). Die Behörde habe ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. …
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