Mit Beschluss vom 13.9.2022 hatte das BAG entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen. Dem vorausgegangen war die EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung aus 2019. Viel getan hat sich seitdem nicht. Einzig zu nennen ist der im Frühjahr veröffentlichte Referentenentwurf des BMAS. Zwar präsentiert dieser einige Änderungen im ArbZG, …
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