Der Siebte Senat des BAG entschied jüngst zu einer Betriebsratswahl, bei welcher sich weniger Kandidaten um einen Betriebsratssitz bewarben als Betriebsratsmitglieder zu wählen waren. Dann kann auch ein “kleinerer” Betriebsrat errichtet werden (BAG, Beschluss vom 24.4.2024 – 7 ABR 26/23, PM Nr. 11/24). Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. …
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