Zeitenwende im Kartellrecht: Einführung einer missbrauchsunabhängigen Entflechtungsbefugnis des Bundeskartellamts durch die 11. GWB-Novelle?

Nach der Verknappung von Rohstoffen aller Art wurde im Sommer vielfach nach dem Kartellamt gerufen: Dieses möge gegen die daraus folgenden Preissteigerungen auf verschiedenen Märkten schnellstens einschreiten. Das Bundeskartellamt wies seinerzeit – zu Recht – darauf hin, dass sein Eingreifen nicht nur ein Marktversagen erfordere, sondern den Nachweis eines Kartellverstoßes. …

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Stufenaufstieg

Mit den Regelungen zum Stufenaufstieg in § 16 (Bund), § 17 TVöD-AT soll die in der jeweiligen Entgeltgruppe gewonnene Berufserfahrung honoriert werden. Die Tarifvertragsparteien sind dabei davon ausgegangen, dass die […]

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