Die GmbH mit gebundenem Vermögen

Auf Initiative und Unterstützung von namhaften Persönlichkeiten, Unternehmen und der Berliner Stiftung Verantwortungseigentum haben Wissenschaftler einen Gesetzentwurf für eine sogenannte GmbH mit gebundenem Vermögen (GmbH-gebV) vorgelegt. Kernmerkmal der GmbH-gebV soll eine fixierte Ausschüttungssperre sein. Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter sind verboten. Zudem soll ein ausscheidender Gesellschafter lediglich den Nominalwert seiner Beteiligung erhalten, …

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Produkthaftungsrichtlinie: Bekannt und bewährt. Und doch bearbeitet.

37 Jahre lag sie friedlich und unberührt in den Archiven des Europäischen Amtsblatts: Die EG-Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG. Nun, im Herbst 2022, hat die Kommission – nach längerem Anlauf – einen Entwurf für die Überarbeitung der Produkthaftungslinie vorgelegt. Sobald sie final verabschiedet sein wird, bleibt den Mitgliedstaaten nur ein Jahr Zeit für die notwendigen Anpassungen der ja ohnehin vorhandenen nationalen Produkthaftungsgesetze. …

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BGB-Reform zum Stiftungsrecht abgeschlossen – jetzt folgen die Landesstiftungsgesetze

Am 1.7.2023 tritt das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft. Für die etwa 25.000 rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts gelten dann die neuen §§ 80 ff. BGB. Neben einer Legaldefinition der Stiftung und anderen, zumeist eher klarstellenden Vorschriften enthält das neue materielle Stiftungsrecht erstmalig bundeseinheitliche Regelungen zur Zulässigkeit von Satzungsänderungen, …

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Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Im Gesetzgebungsprozess befindet sich das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts. Die Vizepräsidentin des deutschen Bundestages, Yvonne Magwas, meinte dazu in der 1. Aussprache: “Ein sehr langer Titel . …

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Zufallsgewinnsteuer – Übergewinnsteuer?

Erst war die Rede von der sogenannten Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne und andere Unternehmen, die überproportional von der Krise profitieren. Die Formel war recht einfach: Wer von der Energiekrise profitiert, soll auch mehr Steuern zahlen. Aus der Übergewinnsteuer wurde dann die sogenannte Zufallsgewinn-Abgabe. Lars Klingbeil formulierte: “Zufallsgewinne von großen Unternehmen können wir an die Menschen mit 1 500, …

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