Die im Rahmen der COVID-19-Pandemie notwendig gewordenen Umstellungen auf hybride und virtuelle Versammlungsformate, die sich schon bei virtuellen Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften dauerhaft in der Gesetzgebung niedergeschlagen hatten (vgl. dazu Mayer/Jenne, BB 2022, 2946 ff.), haben jetzt konsequenterweise auch das Vereinsrecht erreicht: Am 21.3.2023 ist das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht und im Zuge dessen ein neuer § 32 Abs.…
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