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OLG Frankfurt a. M.: Keine Haftung der Bank für aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig freigegebenen Überweisungsbetrag

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 6.12.2023 – 3 U 3/23

Gibt ein Kunde mittels PushTAN und Verifizierung über eine Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und eine anschließende Überweisung frei, handelt er grob fahrlässig. Die Bank schuldet in diesem Fall nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags.

(Amtlicher Leitsatz)

– Vgl. hierzu auch die PM des OLG Frankfurt a. M. Nr. 09/2024 vom 14.2.2024, BB 2024, 450.