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OLG Frankfurt a. M.: Keine Haftung der Bank für aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig freigegebenen Überweisungsbetrag

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 6.12.2023 – 3 U 3/23

Gibt ein Kunde mittels PushTAN und Verifizierung über eine Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und eine anschließende Überweisung frei, handelt er grob fahrlässig. Die Bank schuldet in diesem Fall nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags.

(Amtlicher Leitsatz)

Vgl. hierzu auch die PM des OLG Frankfurt a. M. Nr. 09/2024 vom 14.2.2024, BB 2024, 450.