Im Blickpunkt

Das Bundeskartellamt (BKartA) macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument, § 32f Abs. 3 GWB (vgl. BKartA, PM vom 6.3.2025). Die Behörde habe ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. …

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EuGH: Mitgliedstaaten dürfen Werbeaktionen für Bezug unbestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Gestalt von Preisnachlässen oder Zahlungen in Höhe eines genauen Betrags erlauben

EuGH: Mitgliedstaaten dürfen Werbeaktionen für Bezug unbestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Gestalt von Preisnachlässen oder Zahlungen in Höhe eines genauen Betrags erlauben EuGH, Urteil vom 27.2.2025 – C-517/23 1. Art. 86 […]

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BGH: Ostthüringer Zeitung

BGH, Beschluss vom 18.12.2024 – KVZ 5/23 Die Möglichkeit, dass ein Begründungselement innerhalb der erledigten fusionskontrollrechtlichen Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts Bedeutung für eine auf §§ 1, 32 GWB gestützte Abstellungsverfügung haben […]

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