Im Blickpunkt

Der XI. Zivilsenat des BGH hat in den Verfahren XI ZR 61/23, XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23 mit Urteilen vom 4.2.2025 entschieden, dass mit dem Verwahrentgelt eine Hauptleistung aus dem Girovertrag bepreist wird und die in Giroverträgen vereinbarten Klauseln über Verwahrentgelte damit zwar keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegen, die Klauseln aber gegen das sich gem. …

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