Im Blickpunkt

Zunächst ohne große Beachtung hat die Bundesregierung im Jahressteuergesetz 2022 nun vorgesehen, dass das Bewertungsverfahren zum Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) 2021 bzw. an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst wird. In dieser Verordnung werden seit 2021 die ansonsten verstreut und nicht bundeseinheitlich geregelten Vorgaben zur Ermittlung von Verkehrswerten und Bodenrichtwerten einheitlich zusammengefasst. …

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