Trotz verfassungs- und europarechtlicher Bedenken ist das Bundestariftreuegesetz (BTTG, BT-Drs. 21/1941) zum 1.5.2026 in Kraft getreten. Arbeitgeber, die öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen durch den Bund ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50 000 Euro ausführen, müssen den dazu eingesetzten Beschäftigten tarifliche Bedingungen gewähren, genauer gesagt mindestens die tariflichen Arbeitsbedingungen, die in einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) festgelegt werden …
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