Steuersicherheit als Standortfaktor: Planbarkeit statt Investitionshemmnis
Wer Investitionen und Innovationen fördern will, muss die Verlässlichkeit der Besteuerung sicherstellen.
Steuern sind für Unternehmen schon längst keine kalkulierbare Kostenposition mehr – im Gegenteil, sie werden zunehmend zu einem Risikofaktor. Häufige Gesetzesänderungen, komplexe Regelungen und kaum vorhersehbare Betriebsprüfungsergebnisse erschweren belastbare Entscheidungen. Was auf dem Papier eindeutig erscheint, bleibt in der Anwendung oft interpretationsbedürftig, mit spürbaren Folgen für Investitionen und Standortentscheidungen: Dabei geht es nicht allein um die Höhe von Steuern, sondern ganz wesentlich um deren Verlässlichkeit. Ob steuerliche Konsequenzen kalkulierbar sind oder sich erst Jahre später im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Steuerstreitbeilegungsverfahren klären, wird immer häufiger das “Zünglein an der Waage” für Investitionsentscheidungen. Gerade in wirtschaftlich volatilen Zeiten, in denen Unternehmen ohnehin verstärkt Risiken eingehen müssen, ist das kritisch. Wer dann nicht sicher abschätzen kann, ob eine steuerliche Beurteilung später Bestand hat, ob beispielsweise ein steuerlich berücksichtigungsfähiger Verlust entstanden ist, wird im Zweifel defensiv agieren. Besonders stark wirkt sich dies bei innovativen, risikoreichen Investitionen aus, etwa in neue Geschäftsmodelle oder Technologien, die typischerweise durch erhebliche Anlaufverluste geprägt sind. Empirische Studien (vgl. statt aller Osswald/Sureth-Sloane, Do Country Risk Factors Attenuate the Effect of Tax Loss Incentives on Corporate Risk-Taking?, 2024, https://ssrn.com/abstract=3297418, Abruf: 20.5.2026) zeigen, dass Unternehmen unter sicheren steuerlichen Rahmenbedingungen deutlich stärker bereit sind, unternehmerische Risiken einzugehen – insbesondere dann, wenn Verluste steuerlich effektiv nutzbar sind.
Ein zentrales Instrument zur Reduktion von Steuerrisiken bereits im Vorfeld sind verbindliche Auskünfte. Sie schaffen ex ante Klarheit. Genau darin liegt ihr wirtschaftlicher Wert: Steuersicherheit soll nicht erst im Konflikt hergestellt werden, sondern bereits im Vorfeld. Gleichzeitig bleibt aber auch dann ein praktisches Problem bestehen: Die Herstellung von Steuersicherheit bindet Ressourcen. Fehlt ein schneller und kostengünstiger Zugang zu Steuersicherheit, ist dies ein Standortnachteil, gerade im internationalen Wettbewerb um Innovationen.
Die politischen Signale sind eindeutig. Sowohl auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als auch auf Ebene der europäischen Union (EU) werden die Reduktion administrativer Belastungen und die Stärkung planbarer steuerlicher Rahmenbedingungen als prioritäres Ziel der Steuerpolitik formuliert. Mit der Veröffentlichung des überarbeiteten Manual on Effective Mutual Agreement Procedures 2026 (https://www.oecd.org/en/publications/manual-on-effective-mutual-agreement-procedures-2026-edition_ 076ac4bd-en.html, Abruf: 19.5.2026) hat die OECD Anfang 2026 ein umfassendes Praxisinstrument zur Stärkung der Steuersicherheit vorgelegt. Dieses legt den Schwerpunkt explizit auf Streitvermeidung anstelle nachgelagerter Konfliktlösung. Parallel dazu verfolgt die Europäische Kommission mit dem am 24.6.2026 vorgelegten Steuervereinfachungspaket aus Tax Omnibus und Directive on Administrative Cooperation Recast (https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/european-commission-proposes-landmark-tax-simplification-package-streamline-compliance-and-boost-2026-06-24_ en, Abruf: 8.7.2026) das Ziel, bestehende steuerliche Regelwerke zu bündeln, zu vereinfachen und administrativen Aufwand zu reduzieren. Auf den ersten Blick ist das ein klares Bekenntnis zur Steuersicherheit, ein Schritt in die richtige Richtung. Ob sich hieraus allerdings letztlich ein großer Wurf ergibt, ist zu bezweifeln. Auch können Ansätze, die mehrere Regelungsbereiche gleichzeitig verändern, kurzfristig zu neuen Abgrenzungsfragen, zusätzlichem Anpassungsbedarf und neuen Interpretationsspielräumen führen. Für die Praxis entsteht damit ein Paradox: Politisch intendierte Vereinfachung kann zunächst zusätzliche Unsicherheit erzeugen.
Auch nationale Entwicklungen zeigen, dass Steuersicherheit zunehmend als verfahrensbezogenes Thema verstanden wird. Mit dem Entwurf einer neuen Außenprüfungsordnung im Jahr 2026 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_ Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_ IV/21_ Legislaturperiode/2026-03-23-ApO/1-Referentenentwurf.pdf?_ _ blob=publicationFile&v=3, Abruf: 19.5.2026) verfolgt das Bundesministerium der Finanzen das Ziel, Betriebsprüfungen zu beschleunigen, stärker risikoorientiert auszurichten und frühzeitig Klarheit zu schaffen. Parallel dazu wurden mit der Aktualisierung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung im Januar 2026 die Gebührenregelungen für verbindliche Auskünfte neu justiert. Damit bleibt dieses zentrale Instrument der Ex-ante-Steuersicherheit zwar erhalten, sein Zugang ist jedoch weiterhin mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Die gute Nachricht ist: Steuersicherheit wird zunehmend als eigenständiger Standortfaktor verstanden und nicht lediglich als Nebenprodukt guter Gesetzgebung. Die Konsequenz ist klar: Wer Investitionen und Innovationen fördern will, muss Steuersicherheit aktiv gestalten. Dazu gehört insbesondere, dass Instrumente, wie verbindliche Auskünfte oder – im grenzüberschreitenden Kontext – Advance Pricing Agreements, schnell, verlässlich und zu vertretbaren Kosten verfügbar sind. In der Praxis konterkarieren jedoch de facto hohe Gebühren oder lange Verfahrensdauern den Zweck dieser Instrumente.
In einer Zeit wachsender wirtschaftlicher Unsicherheit, in der es wesentlich ist, dass unternehmerische Risiken in Kauf genommen werden, gilt umso mehr: Vermeidbare Risiken müssen reduziert, d. h. Planbarkeit sollte dort, wo sie möglich ist, gewährleistet werden. In diesem Sinne brauchen Unternehmen keine perfekte Steuerwelt, aber eine berechenbare.
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Caren
Sureth-Sloane
, ist Inhaberin der Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, an der Universität Paderborn, Sprecherin des Sonderforschungsbereiches/Transregio TRR 266 Accounting for Transparency, Vizepräsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. sowie Vizepräsidentin der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V.
Sureth-Sloane, BB 2026, Heft 29, Umschlagteil, I
