Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurde § 146a AO eingeführt. Da heute eine Vorschrift wohl nicht aus sich heraus, sondern nur mittels eines BMF-Schreibens zur Anwendung gelangen kann, hat das BMF am 17.6.2019 einen Anwendungserlass zu § 146a AO veröffentlicht. Auf 21 Seiten erläutert die Finanzverwaltung § 146a AO aus ihrer Sicht. …
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