Im Blickpunkt

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Abbildung 11

Wie aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 23.11.2023 (Drs. 20/9462) zu entnehmen ist, ist der Steuerzahler bei der sog. “Benko-Insolvenz” auch mit im Boot. Die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH, deren Gesellschafter die SIGNA Holding ist, hat vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in der Corona-Pandemie Stabilisierungsmaßnahmen im Gesamtvolumen von 680 Mio. Euro erhalten. Mit diesen Mitteln sollte die Stabilisierung des Unternehmens erreicht werden. Die pandemiebedingt schwierige Lage habe die finanzielle Hilfe notwendig gemacht, da die Warenhäuser in besonderem Maße von den staatlichen Schließungsanordnungen betroffen waren. Der WSF sei seiner Aufgabe als Rettungsanker der staatlichen Hilfsprogramme gerecht geworden. Dass die wirtschaftliche Erholung und Entwicklung des Konzerns im weiteren Verlauf hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei, sei nicht vorhersehbar gewesen. Daher musste die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH wiederum in ein Schutzschirmverfahren eintreten. Das Insolvenzverfahren wurde mit der Wirkamkeit des Insolvenzplans Ende Mai 2023 abgeschlossen. 250 Mio. Euro der Corona-Hilfe, die als stille Einlage gewährt wurden, mussten wegen der insolvenzrechtlichen Regelungen vollständig abgeschrieben werden. Der Restbetrag, der als Nachrangdarlehen ausgereicht wurde, 430 Mio. Euro, “wird in Höhe von 88 Mio. Euro fortgeführt und verzinst”. Somit sind von diesem Betrag ebenfalls 342 Mio. Euro verloren. Gegenzurechnen sind Zinsen und anteilige Verwertungserlöse, die der WSF erhalten hat, von immerhin 40 Mio. Euro. Weitere Zuflüsse hingen von dem “weiteren Fortgang der Sanierung des Unternehmens, der Geschäftsentwicklung und der Verwertung bestellter Sicherheiten ab”. Damit sind bisher 552 Mio. Euro Steuergelder verloren.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2023, 2901