Im Blickpunkt

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Abbildung 6

Der Internetseite des Vermittlungsausschusses ist zu entnehmen, dass ein Termin für die Behandlung des Wachstumschancengesetzes noch nicht feststünde. Die begleitende Berichterstattung führt als Begründung an, dass insbesondere die unionsgeführten Länder zunächst die finanzpolitischen Rahmenbedingungen geklärt haben wollen, mithin einen verabschiedeten Bundeshaushalt 2024. Die Vorgänge um die Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2023 lassen nichts Gutes erahnen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht für finanzpolitischen Furor gesorgt hat, sah es zunächst so aus, dass die drei Regierungsparteien, besser wohl die drei Vorsitzenden der Regierungsparteien, sich auf die Schließung der Lücke von 17 Mrd. Euro für 2024 geeinigt hätten. Als Maßnahmen sind geplant: die stärkere Erhöhung des CO2-Preises, 150 Mio. Euro sollen bei der Beamtenalimentation eingespart werden; die Einführung der Kerosinsteuer soll vom Tisch sein – dafür die Ticketsteuer für Passagierflüge steigen, um 650 Mio. Euro zu generieren; die gesetzliche Rentenversicherung erhält 600 Mio. Euro weniger; die Bundesanstalt für Arbeit soll den Coronazuschuss von 1,5 Mrd. Euro zurückzahlen; durch die Zahlung der Plastikabgabe für Unternehmen sollen 1,4 Mio. Euro hereinkommen; die Landwirte werden erheblich zur Kasse gebeten – mit 485 Mio. Euro durch Wegfall der Steuerbegünstigung bei Diesel und 450 Mio. Euro durch die Einführung der Kfz-Steuer bei LuF-Fahrzeugen. Was die Landwirte von diesen Maßnahmen halten, haben sie durch massiven Protest gezeigt. Die Autobranche hat durch den plötzlichen Wegfall der E-Autoprämie ebenfalls ihren Unmut kundgetan. Nach kürzester Zeit zeigen die Proteste bereits Wirkung. So wird über eine Abmilderung der Maßnahmen bei den Landwirten ebenfalls philosophiert wie über eine höhere Pendlerpauschale und eine Übergangsregelung der E-Autoprämie. Alles in allem keine guten Voraussetzungen für die Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2024 und damit auch für das Wachstumschancengesetz. Steuerpolitik in unruhigen Zeiten. Was für ein Auftakt für 2024!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2024, 21