Das BAG hat mit Urteil vom 15.10.2021 – 6 AZR 253/19 – zu einer geltend gemachten Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch die Regelung von Mehrarbeit und Überstunden im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) entschieden. In der Pressemitteilung des BAG Nr. 34/21 heißt es dazu: Der TVöD-K für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände enthält für den Freizeitausgleich und die Vergütung von Stunden, …
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