Ein Mann wird grundsätzlich in gleicher Weise wie eine Frau an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen mitwirken und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickeln können. Das LAG Niedersachsen stellte aber jüngst fest, dass dies nicht gegeben sei, wenn für einen Teil der Tätigkeiten das weibliche Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung ist (LAG Niedersachsen, …
Weiterlesen