Im Blickpunkt

Eine jüngste Entscheidung des BAG bestätigt, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über eine geplante Einstellung auch in der Form unterrichten kann, indem er den Betriebsräten Einsicht in ein digitales Bewerbungsmanagement-Tool gibt. Für eine ordnungsgemäße Unterrichtung bedarf es, so das BAG, mithin keiner Papierunterlagen (BAG, Beschluss vom 13.12.2023 – 1 ABR 28/22). …

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