Im Blickpunkt

Das BAG entschied mit Urteil vom 19.5.2022 – 2 AZR 467/21 laut PM Nr. 18/22, dass das Fehlen der sog. Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 S. 5 KSchG für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit führt. Die Beklagte sah sich zu mehreren Kündigungen von Arbeitsverträgen veranlasst. Mit ihrer Klage hat die Klägerin u.…

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